Wir feiern einen wichtigen Meilenstein, der künftig vielen Menschen mehr Rechtssicherheit bietet: In einem kürzlich ergangenen Urteil des Wiener Landesgerichts für Zivilsachen konnte sich eine
Klägerin erfolgreich gegen die diskriminierende Ablehnung ihrer Bewerbung für eine Ausbildung als Kinderbetreuerin wegen ihres Kopftuchs wehren. Unterstützt wurde sie dabei durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft, den Klagsverband und die Dokumentationsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus. Mehr dazu finden Sie in unserer
Judikatursammlung und dem
Fall des Monats. Ein
Interview mit der Klägerin lesen Sie im Blog.
Wir freuen uns darüber hinaus, im Mai gleich zwei
Ausstellungen über die Gleichbehandlungsanwaltschaft im
Wissensturm in Linz und im
Volkskundemuseum in Graz zu eröffnen. „Wege zur Gleichbehandlung“ erklärt mit Comicstrips lebensnah bewegte Fallgeschichten und zeigt wie wichtig die Arbeit unserer Regionalbüros vor Ort ist. Außerdem gibt es ein spannendes Begleitprogramm.
Ich freue mich darauf, Sie bei unseren Ausstellungsveranstaltungen begrüßen zu dürfen und wünsche uns allen einen lebhaften Frühling im Sinne der Gleichbehandlung.
Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft