Die Gleichbehandlungsanwaltschaft blickt auf ein arbeitsintensives, erfolgreiches und gerade für Gleichbehandlungsstellen sehr spannendes Jahr 2023 zurück.
Ganz besonders freuen wir uns, dass durch die politische Einigung des Rates und des Europäischen Parlaments die mögliche Verabschiedung von Richtlinien zu Standards für Gleichbehandlungsstellen noch knapp vor Jahresende in die Zielgeraden gekommen ist. Der Wunsch für 2024, verbindliche Regelungen für Standards zur Unabhängigkeit, Effektivität und Ressourcenausstattung zu erhalten, scheint sich also zu erfüllen!
Einheitliche EU-weite Standards sind wesentlich, damit Gleichbehandlungsstellen ihr volles Potential zur Verwirklichung von Gleichbehandlung und Gleichstellung entfalten können. Auch der anstehende Vorschlag zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union wird die Gleichbehandlungsanwaltschaft fit machen, um auf zukünftige Herausforderungen adäquat und effektiv in Fragen von Diskriminierung reagieren zu können. Mehr Infos zu diesen Themen finden sie nachstehend verlinkt.
Zum Jahresausklang senden wir Grüße mit unserer aktuellen Menschenrechtskarte und wünschen in diesem Sinne einen geruhsamen Jahresausklang, um für die spannenden Entwicklungen im neuen Jahr Kräfte zu sammeln!
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen unseres Newsletters.
Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft