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Darstellung von mehreren Klingelschildern

Unsere Auftragsstudie zeigt:
Diskriminierung am Wohnungsmarkt hat System

Der Sommer ist in vollem Gang und damit steigen wieder die Freizeit- und Urlaubsaktivitäten. Weil der Sommer ja Leichtigkeit bringen soll, ist es besonders bitter, dass noch immer Schutzlücken im GlBG bestehen. Zum Beispiel kann einem schwulen Paar, das ein Hotel gebucht hat, nach wie vor ein Zimmer verweigert werden. Daher hat die GAW gerade auch nach dem Pridemonat die Schließung der Schutzlücken gefordert und sich der Petition #SchutzFürAlle angeschlossen.

Im Juni hat die GAW zudem eine neue Auftragsstudie zu Diskriminierung am Wohnungsmarkt veröffentlicht. Diese zeigt: Wen Makler:innen und private Vermieter:innen zu einer Wohnungsbesichtigung einladen und wen nicht, wird häufig auf Basis von diskriminierenden Stereotypen entschieden. Wird ein Interessent bei einer telefonischen Anfrage als „nicht zugehörig“ oder „fremd“ eingestuft, hat dieser nur halb so hohe Chancen auf eine sofortige Zusage für eine Besichtigung wie eine Person, der eine „österreichische Zugehörigkeit“ zugeschrieben wird.

Aus rechtlicher Sicht gilt, dass das GlBG Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit beim Zugang zu Wohnraum bereits verbietet. Die Immobilienbranche muss daher alles daransetzen, um künftig hohe Standards für eine diskriminierungsfreie Wohnungsvermittlung festzulegen. Hierfür hat die GAW daher eine Empfehlung erarbeitet, die kostenlos zum Download zur Verfügung steht.

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen unseres Newsletters und wünsche einen erholsamen Sommer.

Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft


In Österreich gibt es für LGBTQIA+ Personen eine gravierende Schutzlücke im Gleichbehandlungsgesetz. Bisher sieht dieses nämlich nur in der Arbeitswelt einen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung vor. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen fehlt dieser nach wie vor. Die GAW fordert daher die Schließung der Lücken im Diskriminierungsschutz für LGBTQIA+ und unterstützt die Petition #SchutzFürAlle. Hier geht es zur Presseaussendung


Rassimus am Wohnungsmarkt ist für Betroffene oftmals nicht leicht nachzuweisen. Die Studie beweist nicht nur, dass es zu Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit bei der Wohnungssuche kommt, sondern verdeutlicht auch ein strukturelles Problem, das insbesondere Menschen mit zuschreibbarer Migrationsbiografie benachteiligt. Hier geht es zur Studie


Wohnungssuche

Vor dem Hintergrund einer zunehmend diversen Gesellschaft ist die Einführung von Standards für eine diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe zukunftsweisend für die Immobilienbranche. Die GAW hat deswegen Empfehlungen für die diskriminierungsfreie Vergabe von Wohnraum entwickelt. Hier geht es zur Empfehlung


Coverbild LGBTQIA+ Folder

Menschen, die sich als LGBTQIA+ identifizieren, erleben häufig Diskriminierungen. Der Folder erklärt, wie man sich dagegen zur Wehr setzen und wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft Unterstützung bieten kann. Hier geht es zum Folder


Ausstellung Jetzt im Recht_Graz_Var2

Die Ausstellung informiert über das Gleichbehandlungsgesetz und zeigt rechtliche Möglichkeiten für Betroffene anhand von Beispielfällen in Comicstrips auf.
Noch bis 10. März 2024 gibt es die Gelegenheit die Ausstellung im Volkskundemuseum am Paulustor in der Paulustorgasse 11-13a, 8010 Graz zu besuchen.


"Fremd" klingender Name als Bewerbungshindernis: Schadenersatz erfolgreich durchgesetzt. Hier geht es zum Fall des Monats Mai


Transfeindliche Hausgemeinschaft: Mieterin setzt sich mit Erfolg zur Wehr. Hier geht es zum Fall des Monats Juni


Ein Job nur für „starke Männer“? - Frau wehrt sich erfolgreich gegen diskriminierendes Bewerbungsverfahren. Hier geht es zum Fall des Monats Juli