Der Sommer ist in vollem Gang und damit steigen wieder die Freizeit- und Urlaubsaktivitäten. Weil der Sommer ja Leichtigkeit bringen soll, ist es besonders bitter, dass noch immer Schutzlücken im GlBG bestehen. Zum Beispiel kann einem schwulen Paar, das ein Hotel gebucht hat, nach wie vor ein Zimmer verweigert werden. Daher hat die GAW gerade auch nach dem Pridemonat die
Schließung der Schutzlücken gefordert und sich der
Petition #SchutzFürAlle angeschlossen.
Im Juni hat die GAW zudem eine neue
Auftragsstudie zu Diskriminierung am Wohnungsmarkt veröffentlicht. Diese zeigt: Wen Makler:innen und private Vermieter:innen zu einer Wohnungsbesichtigung einladen und wen nicht, wird häufig auf Basis von diskriminierenden Stereotypen entschieden. Wird ein Interessent bei einer telefonischen Anfrage als „nicht zugehörig“ oder „fremd“ eingestuft, hat dieser nur halb so hohe Chancen auf eine sofortige Zusage für eine Besichtigung wie eine Person, der eine „österreichische Zugehörigkeit“ zugeschrieben wird.
Aus rechtlicher Sicht gilt, dass das GlBG Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit beim Zugang zu Wohnraum bereits verbietet. Die Immobilienbranche muss daher alles daransetzen, um künftig hohe Standards für eine diskriminierungsfreie Wohnungsvermittlung festzulegen. Hierfür hat die GAW daher eine
Empfehlung erarbeitet, die kostenlos zum Download zur Verfügung steht.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen unseres Newsletters und wünsche einen erholsamen Sommer.
Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft