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E-Learning Banner mit dem Text "Das Recht auf Gleichbehandlung Respekt, Würde und Anerkennung am Arbeitsplatz"

Neues E-Learning: Das Recht auf Gleichbehandlung

Arbeitgeber:innen tragen eine wichtige Verantwortung dafür, ein faires und respektvolles Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter:innen zu schaffen. Das ergibt sich aus der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht und den Gleichbehandlungsgeboten.

Die Zahl der Schulungsanfragen von Unternehmen zum Thema Antidiskriminierung an die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist enorm gestiegen. Aufgrund des hohen Bedarfs hat die GAW erstmalig ein E-Learning entwickelt, das einen niederschwelligen Einstieg in das wichtige Thema Antidiskriminierung am Arbeitsplatz gibt. Dieses digitale Tool steht Ihnen komplementär zu unserem Schulungsangebot kostenfrei zur Verfügung.

Das E-Learning gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und vermittelt anhand von Beispielen, wie Diskriminierung am Arbeitsplatz erkannt werden kann. Betroffene, Führungskräfte und Beobachter:innen bekommen außerdem Handlungstipps für den Umgang mit Diskriminierungen.

Das E-Learning wurde in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum für Diversität, Antirassismus und Antidiskriminierung (KDA) entwickelt, welches eine eigene Version für den Bundesdienst zur Verfügung stellt.

Diversitätsbeauftragte aus Unternehmen möchten wir außerdem herzlich zu unserem Vernetzungsevent am 5. Dezember 2024 einladen. Wir möchten von Ihnen erfahren, wie wir Sie noch besser in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen können sowie unser breites Schulungsangebot und Team vorstellen. Details zur Veranstaltungsanmeldung finden Sie auf unserer Website.

Nutzen Sie unser E-Learning-Tool, um aktiv zu einer inklusiveren und diskriminierungsfreien Arbeitskultur beizutragen,

Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft


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Neues E-Learning: Das Recht auf Gleichbehandlung

Unser E-Learning bietet allen Personen eine kostenlose Einführung zum Thema Gleichbehandlung am Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft.
Hier geht es zum E-Learning.


Sie arbeiten als Diversity-Beauftragte:r in einem Unternehmen oder in einer Organisation? Wir laden Sie herzlich zu unserem Vernetzungstreffen am 5.12.2024 ein.
Hier geht es zu den Veranstaltungsdetails.


P möchte online ein Ticket eines öffentlichen Verkehrsbetriebs kaufen. Um das zu tun, muss P allerdings zwingend zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ wählen. P hat kein binäres Geschlecht und findet sich bei diesen Optionen nicht wieder. Die Gleichbehandlungskommission untersucht den Fall. Hier geht es zum Fall des Monats September.


Frau I wird im Arbeitsalltag wiederholt rassistisch belästigt. Die Führungskräfte übernehmen trotz mehrmaliger Beschwerden der Mitarbeiterin keine Verantwortung und kündigen Frau I schließlich. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft interveniert und erzielt einen Vergleich. Hier geht es zum Fall des Monats August.