Gleichbehandlungsstellen sind die „Watchdogs“ für die Umsetzung und Einhaltung der Gleichbehandlungsrichtlinien in den Mitgliedsstaaten. Am 7. Dezember 2022 veröffentlichte daher die
Europäische Kommission zwei neue Richtlinienvorschläge, mit denen
EU-weite Standards für diese festgelegt werden: Bereits bestehende Rechte sollen durch
unabhängige, gestärkte Gleichbehandlungsstellen garantiert werden. Im Mittelpunkt stehen die adäquate Ressourcenausstattung, proaktive Präventionsarbeit, Klagsrechte und der Zugang zum Recht. Für Österreich bedeutet dies, den eingeschlagenen Weg der Stärkung der Gleichbehandlungsanwaltschaft konsequent weiterzugehen.
Warum
Klagsrechte essentielle Werkzeuge für den Zugang zum Recht und die Rechtssicherheit sind, zeigt der aktuelle Fall des Monats Dezember. Um die Stärkung von Rechten geht es auch in unserem Blog-Beitrag zur
24-Stunden-Betreuung.
Prävention steht im Fokus der diesjährigen Menschenrechtskarte: Denn dort wo sich der Blickwinkel ändert, ändern sich auch Verhaltensweisen.
In diesem Sinne wünschen wir ein schönes neues Jahr und gute Lektüre.
Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft