Equal Pay und Einkommensbericht
Der Einkommensbericht bietet Ihnen einen Überblick zu Fragestellungen von EQUAL PAY und Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen ib Österreich und wie die Lohnschere geschlossen werden kann.
Frauen verdienen nach wie vor deutlich weniger als Männer. 2021 lag der Gender Pay Gap in Österreich bei 18,8 Prozent und damit deutlich über dem EU Schnitt (EU-27) von 12,7 Prozent. (Quelle: Einkommen (statistik.at)).
Die Statistik Austria hat eruiert, welchen Einfluss beobachtbare Faktoren auf den Gender Pay Gap haben: Unter Berücksichtigung von Merkmalen wie Branche, Beruf, Ausbildung, Alter, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Vollzeit/Teilzeit, Art des Arbeitsvertrags, Region und Unternehmensgröße, ergab sich im Jahr 2018 noch immer ein Gender Pay Gap von 14,0% (zur Analyse). Ein Großteil des Gender Pay Gaps lässt sich demnach nicht sachlich erklären, sondern hängt mit dem Geschlecht der arbeitenden Personen zusammen.
Personen, die von Entgeltdiskriminierung betroffen sind, finden in unserem Folder "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" Informationen über ihre Rechte und das Unterstützungsangebot der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Einkommensbericht
Um Entgeltdiskriminierungen aufzudecken, braucht es Transparenz beim Entgelt. Unternehmen mit über 150 Beschäftigten sind dazu verpflichtet, alle zwei Jahre einen anonymisierten Einkommensbericht zu erstellen. Dieser muss das durchschnittliche Einkommen von allen Mitarbeitenden im Unternehmen darstellen und nach Geschlecht aufgeschlüsselt sein. Anhand dessen kann das Unternehmen und/oder der Betriebsrat überprüfen, wie die konkrete Bezahlung von vergleichbaren und gleichen Tätigkeiten tatsächlich aussieht ( § 11a GlBG).
HinweisHinweis
Weitere Informationen zu Maßnahmen zur Einkommenstransparenz finden Sie auf der Seite der Sektion für Frauen und Gleichstellung des Bundeskanzleramts: „Maßnahmen zur Einkommenstransparenz“
Eine von Deloitte erstellte Evaluierungsstudie hat gezeigt, dass der Einkommensbericht ein nützliches Werkzeug auf dem Weg zu mehr Lohnfairness sein kann.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben braucht es allerdings, je nach Situation im Unternehmen, weitere Angaben, damit aus dem Bericht tatsächlich sinnvolle betriebliche Maßnahmen abgeleitet werden können.
Es braucht Unternehmer:innen, Mitarbeiter:innen und Betriebsrät:innen, die sich aktiv dafür einsetzen, dass ihr Unternehmen diesen Schritt in Richtung Lohntransparenz – und damit in Richtung Equal Pay – mitträgt und gestaltet.
Toolbox für Unternehmen
Im Rahmen des Projekts „Fairer Lohn“ haben wir uns an der Entwicklung einer Toolbox beteiligt, die Sie dabei unterstützt, Schritt für Schritt aussagekräftige Einkommensberichte zu erstellen, zu analysieren und zu verwenden. Sie bietet auch Tipps darüber hinaus.
Von der Gleichbehandlungsanwaltschaft empfohlene Publikationen:
Lohngleichheit: Einkommenstransparenz und Rechtsdurchsetzung
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat bei einem Praxiskommentar zu Fragen der Lohngleichheit mitgewirkt. Die Publikation behandelt Ursachen und Erscheinungsformen der Entgeltdiskriminierung anhand konkreter Praxisfälle und setzt sich mit der Verpflichtung zur Legung von Einkommensberichten auseinander, vor allem hinsichtlich der Verschwiegenheitspflichten und dem Datenschutz.
Auch die Funktion und Aufgabe zentraler Institutionen, wie der Gleichbehandlungsanwaltschaft und Gleichbehandlungskommission, werden dargestellt.
Lohngleichheit: Einkommenstransparenz und Rechtsdurchsetzung