Gleichbehandlungsgesetz für Unternehmen
Vielfalt als Chance nutzen, Gleichstellung fördern! Diskriminierungen im Unternehmen kann vorgebeugt werden: Die Gleichbehandlungsanwaltschaft unterstützt Sie dabei.
Wir kooperieren mit Unternehmen sowohl in ihrer Rolle als Arbeitgeber:innen als auch als Anbieter:innen von Gütern und Dienstleistungen.
- Wir bieten kostenfrei Schulungen an.
- Wir informieren Sie über Rechte und Pflichten nach dem GlBG.
- Wir stellen Ihnen Informationen zu möglichen Gleichbehandlungsmaßnahmen zur Verfügung.
Vereinbarkeit mit dem gesetzlichen Auftrag der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Unser gesetzlicher Auftrag ist die Beratung und Unterstützung von Menschen, die sich diskriminiert fühlen. Wir kooperieren mit Unternehmen, soweit es unsere zeitlichen und personellen Ressourcen neben dieser Aufgabe zulassen.
Unser Beratungsauftrag für Betroffene steht in einem Spannungsverhältnis zur Beratung von Unternehmen. Wir stehen diesen zur generellen Beantwortung von Fragen zum Gleichbehandlungsgesetz und zu den gesetzlichen Verpflichtungen zur Verfügung. Berater:innen, die an Kooperationen mit einem Unternehmen beteiligt waren, übernehmen nicht die Betreuung von Diskriminierungsfällen aus diesem Unternehmen.