LGBTQIA+
Informieren Sie sich über unser kostenloses Beratungsangebot im Bereich von LGBTQIA+ Diskriminierung. Sie können unser Infomaterial gratis herunterladen oder bestellen.
Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) schützt Menschen jeden Geschlechts und jeder Geschlechtsidentität vor Diskriminierung: Frauen, Männer, inter, trans und nicht-binäre Personen. Das Gesetz umfasst einen Großteil der Arbeitswelt und des Güter- und Dienstleistungsbereichs, einschließlich Wohnraum.
Gerüchte, Tuscheln, üble Nachrede: einer Studie zufolge haben 60 % der befragten LGBTQIA+ Personen bereits Benachteiligungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in ihrer Arbeitsstelle erlebt*. Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt sind nach dem Gleichbehandlungsgesetz verboten.
Auch die Geschlechtsidentität ist vom Diskriminierungsgrund Geschlecht umfasst. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität ist nach dem Gleichbehandlungsgesetz im Bereich der Arbeitswelt und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verboten. Die Geschlechtsidentität bezieht sich auf die persönliche innere Vorstellung und Erfahrung einer Person in Bezug auf ihr Geschlecht, unabhängig davon, welches Geschlecht ihr bei der Geburt zugewiesen wurde. Sie ist von Art 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, gedeckt. Das Verbot, aufgrund des Geschlechts diskriminiert zu werden, gilt unabhängig davon, ob sich eine Person als nicht-binär oder als „männlich“ oder „weiblich“ identifiziert, intergeschlechtlich ist und ob sich ihre Geschlechtsidentität im Laufe ihres Lebens geändert hat.
Beispiele für geschlechsbezogene Diskriminierungen sind:
- Sexuelle und geschlechtsbezogene Belästigung
- Geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede
- Diskriminierung bei Beförderung oder Beendigung sowie weitere Benachteiligungen im Arbeitsverhältnis
- Geschlechtsspezifische Stellenausschreibungen
- Benachteiligungen aufgrund von Elternschaft sowie der Betreuung und Pflege von Angehörigen
Die „sexueller Orientierung“ beschreibt, zu Personen welchen Geschlechts oder welcher Geschlechtsidentität jemand sich hingezogen fühlt – ob jemand heterosexuell, homosexuell, bisexuell, pansexuell, asexuell, … ist. Ist jemand trans*, inter* oder nicht-binär, betrifft dies (im Gleichbehandlungsgesetz) das Merkmal „Geschlecht“ und nicht die sexuelle Orientierung.
Das GlBG schützt vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt damit und umfasst folgende Bereiche:
- Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft: Bewerbung oder Einstellung, Bezahlung, Beförderung, Arbeitsbedingungen, Beendigung eines Arbeitsverhältnisses usw.
- Praktika
- Jobberatungen
- Berufsausbildung, Weiterbildung und Umschulung
- Mitwirkung in der Interessenvertretung der Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen oder einer Berufsgruppe
- Gründung oder Erweiterung eines Unternehmens
Nähere Information dazu finden Sie auch in unserem Beratungskompass.
Wichtig: Diskriminierungen als inter, trans oder nicht binäre Person gelten nach dem Gleichbehandlungsgesetz als Geschlechterdiskriminierung. Für sie ist der Schutz daher weiter!
Die Abkürzung setzt sich aus den englischen Begriffen lesbian, gay, bisexual, transgender, queer, intersex und asexual zusammen (deutsch: lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, queer, inter* und asexual). Das + symbolisiert, dass die Bezeichnung für Erweiterungen offen ist. Die Abkürzung kommt in unterschiedlichen Varianten vor, etwa LGBTIQ+ oder auch LSBTI*.
Forderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft – Levelling-Up
Das GlBG schützt nicht alle Menschen gleichermaßen vor Diskriminierung. Die sexuelle Orientierung ist in Österreich zwar in der Arbeitswelt geschützt, jedoch nicht in weiteren Lebensbereichen. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft weist daher stets darauf hin, dass der Schutz gegen Diskriminierung für alle Bereiche des GlBG ausgeweitet werden und damit auch Menschen berücksichtigen muss, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Diese Forderung wird als „Levelling-Up“ bezeichnet. Sie stellt auch eine zentrale Forderung in unserem letzten Bericht an den Nationalrat dar (Tätigkeitsberichte).
Ausgewählte Fälle des Monats
Gleichbehandlungs-Blog
Informationsmaterial
Folder: Gleichbehandlung für LGBTQIA+
Menschen die sich als LGBTQIA+ identifizieren, erleben häufig Diskriminierungen. Im Folder erfahren Sie, wie Sie sich dagegen wehren und wie wir Sie unterstützen können.
Musterschreiben für Geschlechtervielfalt in Formularen im Dienstleistungsbereich
Mit dem Musterschreiben können sich Personen, die sich aufgrund ihrer Geschlechtsidentität bei der Erhebung von Anreden und Geschlechtsangaben in Formularen diskriminiert fühlen, direkt and Unternehmen wenden.
Empfehlung zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt in Formularen im Dienstleistungsbereich
Die Empfehlung bietet eine Handlungsanleitung für Unternehmen zur Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt in Formularen.
Leitfaden: Geschlechtersensible Sprache – Dialog auf Augenhöhe
Der Leitfaden bietet eine praktische Handlungsanleitung für eine inklusive und respektvolle Kommunikation, unabhängig von Geschlechtsidentität, Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsausdruck.