Diskriminierung bei der Wohnraumsuche

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Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder aufgrund ihres Geschlechts beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Dieses Verbot umfasst auch den Bereich Wohnraum.

Was ist bei Wohnungsinseraten zu beachten?

Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet, Wohnraum in diskriminierender Weise zu inserieren oder durch Dritte inserieren zu lassen. Wohnungsinserate dürfen grundsätzlich weder geschlechtsspezifisch noch hinsichtlich der ethnischen Herkunft differenzieren. Demnach sind beispielsweise Formulierungen in Wohnungsinseraten wie „keine Ausländer“, „nur Österreicher/innen“, „perfekte Deutschkenntnisse“ oder „nur Frauen" grundsätzlich unzulässig. Das Gleichbehandlungsgesetz sieht bei Verstoß gegen das Gebot des diskriminierungsfreien Inserierens von Wohnraum eine Verwaltungsstrafe vor.

Sie haben ein Wohnungsinserat gesehen, das diskriminierend sein könnte?

Melden Sie es uns – Sie tragen damit wesentlich dazu bei, aufzuzeigen, in welcher Häufigkeit Wohnungsinserate vorkommen, die gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
Wenn Sie Wohnungsinteressent:in sind, können Sie ein diskriminierendes Inserat auch selbst anzeigen. Entsprechende Musteranträge finden Sie hier.

Gleichbehandlungs-Blog

Ausgewählte Fälle des Monats

Informationsmaterial

Deckblatt der Broschüre "Gleichbehandlung am Wohnungsmarkt" zeigt eine Glockenanlage bei einem Wohnungseingang.

Fact Sheet: Gleichbehandlung am Wohnungsmarkt

Dieser Folder enthält in kompakter Form alle Informationen zum Gleichbehandlungsgesetz, um sich gegen Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum wehren zu können.

Empfehlung an Unternehmen und Dienstleister:innen

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