Diskriminierung – Was kann ich tun?

Wir unterstützen und beraten Sie, wenn Sie Diskriminierungen oder sexuelle Belästigung erlebt haben und geben Ihnen Auskunft über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Unsere Büros sind in ganz Österreich.

Fühlen Sie sich diskriminiert? 

  • Durch Belästigung 
  • Durch rassistisches Verhalten
  • Aufgrund Ihres Geschlechts
  • Aufgrund Ihrer Elternschaft
  • Als LGBTQIA+ Person 
  • Aufgrund Ihres Alters
  • Aufgrund Ihrer Religion
  • Aufgrund Ihrer Weltanschauung
  • Aufgrund Ihrer Betreuungs- oder Pflegepflichten

Zum Beispiel

  • An Ihrem Arbeitsplatz
  • Bei der Wohnungssuche
  • Bei der Gründung oder Erweiterung Ihres Unternehmens
  • Bei Bildung, Ausbildung oder beim Praktikum
  • Bei der Jobberatung
  • Von einem Geschäft, Lokal, Club oder bei einer Dienstleistung (zB Frisierstudio)
  • Oder wenn Sie bei einer Interessenvertretung mitwirken möchten

Wir unterstützen und beraten Sie, wenn Sie Diskriminierungen erlebt haben und geben Ihnen Auskunft über Ihre Rechte und Möglichkeiten.

Kontakt aufnehmen
Wir vereinbaren mit Ihnen einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin.
Unsere Büros sind in Wien, Graz, Linz, Innsbruck und Klagenfurt.

Leider schützt das Gleichbehandlungsgesetz noch nicht in allen Bereichen. Wo das Recht nicht greift, dokumentieren wir Diskriminierungen und helfen Ihnen, die zuständige Beratungsstelle zu finden. Ihre Dokumentation hilft uns dabei, aufzuzeigen, in welchen Bereichen es noch mehr Rechtsschutz braucht! 

Was können Sie als betroffene Person tun?

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet kostenlose und vertrauliche rechtliche Beratung und Unterstützung. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte wahrzunehmen, wenn Sie eine Benachteiligung aufgrund von Rassismus, Ihrer Religion, Ihrer Weltanschauung, Ihres Geschlechts, Ihres Alters, Ihrer sexuellen Orientierung oder Ihrer Betreuungs- oder Pflegepflichten erlebt haben.

Wenn es Zeug:innen der Diskriminierung gibt, sprechen Sie diese Menschen an und bitten Sie sie um Namen, Adresse und Telefonnummer. Sie können später helfen, die Diskriminierung zu beweisen.

Machen Sie sich auch selbst Notizen. Schreiben Sie sich auf, wo und wann (Datum, Uhrzeit) die Diskriminierung geschehen ist, solange es noch frisch im Gedächtnis ist. Wenn sich eine diskriminierende Situation über längere Zeit hinzieht, zum Beispiel bei fortgesetzter Belästigung am Arbeitsplatz, kann es sinnvoll sein, ein eigenes Tagebuch darüber zu führen.

Auch wenn Sie keine weiteren Schritte einleiten möchten, können Sie Diskriminierungen einfach bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft melden. Sie tragen damit wesentlich dazu bei, aufzuzeigen, in welchen Lebensbereichen Ungleichbehandlungen vorkommen, wie oft sie vorkommen und wo noch Verbesserungen beim Schutz vor Diskriminierung notwendig sind. Gemeinsam können wir hier viel bewegen!

Die Gleichbehandlungskommission prüft in einem nicht öffentlichen und kostenlosen Verfahren, ob eine Diskriminierung stattgefunden hat, die nach dem Gleichbehandlungsgesetz verboten ist. Sie entscheidet durch ein rechtlich unverbindliches Prüfungsergebnis und kann keinen Schadenersatz zusprechen, aber Empfehlungen aussprechen. Ein Gerichtsverfahren kann auch nach diesem Verfahren noch geführt werden oder gleichzeitig mit einem Verfahren vor der Kommission. Das Prüfungsergebnis kann als ein Beweismittel dienen.

Sie können alleine oder mit Unterstützung der Gleichbehandlungsanwaltschaft oder auch anderer Einrichtungen Ihres Vertrauens ein Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission einleiten.

Wenn eine Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes vorliegt, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz und/oder Herstellung des diskriminierungsfreien Zustandes. Der Schadenersatz beinhaltet einen Ersatz des Vermögensschadens und eine Entschädigung für die Würdeverletzung (sogenannter ideeller Schaden). Bei einer Belästigung bzw. sexuellen Belästigung beträgt der Schadenersatz mindestens 1.000 Euro.

Schadenersatz nach dem Gleichbehandlungsgesetz muss beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht oder beim zuständigen Bezirksgericht eingeklagt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Gericht Kosten für Sie entstehen.

Bei diskriminierenden oder nicht geschlechtsneutral formulierten Stelleninseraten kann jede:r Bewerber:in sowie die Gleichbehandlungsanwaltschaft ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten.

Auch das Inserieren von Wohnraum unterliegt dem Gleichbehandlungsgebot. Diskriminierende Inserate – mit Wortfolgen wie etwa „nur Inländer“, „nur Österreicher“ oder „keine Ausländer“ – sind verboten.

Für solche Inserate kann eine Verwaltungsstrafe drohen, sie beträgt bis zu 360 Euro.

Was können Sie als Zeug:in tun?

  • Bieten Sie der betroffenen Person Ihre Unterstützung an.
  • Machen Sie Notizen (Ort, Datum, Uhrzeit), mit denen Sie die Ereignisse festhalten.
  • Wir beraten auch Zeug:innen von Diskriminierung.
  • Sagen Sie der betroffenen Person, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft sie beraten kann.

Was können Sie als Arbeitgeber:in oder Führungskraft tun?

  • Arbeitgeber:innen haben eine Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer:innen in ihrem Betrieb. Bei einer diskriminierenden oder sexuellen Belästigung sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, angemessene Abhilfe zu schaffen – das heißt, vor weiteren Belästigungen zu schützen. Wenn Sie untätig bleiben, können Sie selbst schadenersatzpflichtig werden. Wir haben einen Leitfaden (PDF, 184 KB) entwickelt, der Ihnen dabei helfen soll, Ihre Verpflichtung gut und richtig wahrzunehmen.
  • Nehmen Sie Personen ernst, die Ihnen von Diskriminierungen berichten. Gehen Sie der Sache nach und sprechen Sie mit Zeug:innen. Sprechen Sie mit den Personen, die diskriminiert haben sollen. Machen Sie Ihnen klar, dass Diskriminierung gesetzwidrig ist und im Betrieb nicht geduldet wird.
  • Bei Fällen von Diskriminierung im Betrieb werden Arbeitgeber:innen oft zu einer Stellungnahme oder Zeug:innenaussage aufgefordert. Sie sollten daher Aufzeichnungen über die Ihnen berichteten oder von Ihnen beobachteten Vorfälle und die von Ihnen unternommenen Schritte machen.
  • Die Gleichbehandlungsanwaltschaft will Unternehmen dabei unterstützen, eine moderne, inklusive Arbeitswelt zu schaffen, in der Diskriminierung keinen Platz hat und Diversität tatsächlich gelebt wird. Wir bieten in diesem Zusammenhang Schulungen an – und können diese auch maßgeschneidert an Ihren Betrieb anpassen.