Tätigkeitsbericht

Der Tätigkeitsbericht bietet einen Überblick zur Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Er wird alle zwei Jahre veröffentlicht. Informieren Sie sich hier zur aktuellen Fragen der Gleichbehandlung.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft veröffentlicht alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht für den Nationalrat (§ 24 GBK/GAW-Gesetz). Der Bericht informiert über Beratungsaktivitäten, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit und enthält unsere wichtigsten Forderungen an den Gesetzgeber.

Die GAW will gemeinsam mit den Betroffenen einen Ausgleich für erlebte Diskriminierungen erreichen und ihre konkrete Situation verbessern. Da die Bedürfnisse und Ziele der Klient:innen variieren, sind auch unsere Unterstützungsleistungen breit gefächert. Das GlBG regelt Ansprüche von Personen, die diskriminiert wurden – wie etwa Schadenersatzansprüche. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft unterstützt bei der Durchsetzung dieser Ansprüche durch Interventionen und führt Vergleichsverhandlungen.