Sprachgebrauch
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Ein diskriminierungsfreier und geschlechtersensibler Sprachgebrauch ist wesentlich für die Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Geschlechter.
HinweisHinweis
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft verwendet derzeit den Doppelpunkt als geschlechterinkludierendes Zeichen. Wir sind stets darum bemüht, dass alle Personen sich gleichermaßen angesprochen fühlen. Wir verstehen uns als Lernende, haben die Entwicklung der Gesellschaft im Blick und passen das Zeichen gegebenenfalls an.
Was bedeutet „Geschlechtsneutralität“?
Geschlechtsneutralität“ bedeutet, dass es keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern gibt. Das Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung bedeutet, dass niemand einen Arbeitsplatz öffentlich oder innerhalb des Betriebes nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben darf. Es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen.
Wie sind geschlechterinkludierende Zeichen richtig einzusetzen (Gendern)?
Unser Sprachleitfaden „Geschlechtersensible Sprache – Dialog auf Augenhöhe“ empfiehlt, geschlechtsneutrale oder geschlechtssensible Formulierungen zu verwenden.
Geschlechtsneutrale Formulierungen:
- Zum Beispiel Endungen auf –kraft oder die Verwendung von Partizipien im Plural
- Die Lehrkraft, die Fachperson, die Belegschaft
- Mitarbeitende, Studierende, Interessierte
Geschlechtssensible Formulierungen:
- Zum Beispiel Gender-Stern (*, Asterisk), Doppelpunkt (:) oder Gender-Gap (_, Unterstrich)
- Verdeutlicht die Geschlechtervielfalt - im Gegensatz zum Binnen-I oder zu Paarnennungen
- Mitarbeiter:innen, Geschäftsführer*innen, Betriebsrät_innen
Details dazu finden Sie im Leitfaden (siehe unten).
Was ist beim Formulieren von Stellenausschreibungen zu beachten?
Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral formuliert sein und dürfen keine Anmerkungen in Bezug auf Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung enthalten (Ausnahme: falls diese Merkmale wesentliche und entscheidende Voraussetzungen für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit sind).
In Ausnahmefällen sind geschlechtsspezifische Ausschreibungen zulässig. Dabei gilt es, strenge Regeln zu befolgen. Es bedarf einer Einzelfallbetrachtung für den jeweiligen Arbeitsplatz.
Nähere Informationen zu Stellenausschreibungen finden Sie unter „Diskriminierung bei der Jobsuche“.
Informationsmaterial
Leitfaden: Geschlechtersensible Sprache – Dialog auf Augenhöhe
Der Leitfaden bietet eine praktische Handlungsanleitung für eine inklusive und respektvolle Kommunikation, unabhängig von Geschlechtsidentität, Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsausdruck.
Fact Sheet: Geschlechtervielfalt und Stellenausschreibungen (w/m/x)
Das Fact Sheet informiert Arbeitgeber:innen über Formulierungen, mit denen sie Geschlechtervielfalt in Stellenausschreibungen berücksichtigen.
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- Gesammelte Forderungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft: Verbesserter Diskriminierungsschutz, höhere Wirksamkeit und Rechtssicherheit (PDF, 1,0 MB)