AI-Act: Die Europäische Union macht Fortschritte 

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft gibt einen kurzen Einblick zum derzeitigen Stand der Dinge und verweist auf die EQUINET Empfehlungen zu dieser Thematik.

Der AI-Act (=AI-Gesetz), ein wegweisender Vorschlag zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union, hat kürzlich bedeutende Fortschritte in den Verhandlungen erzielt. Die Verordnung, die unter anderem grundlegende Rechte und den Schutz vor algorithmischer Diskriminierung sicherstellen soll, wird nun intensiv diskutiert. Der nächste Schritt liegt in der Abstimmung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat. Nach Zustimmung und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt die Verordnung in Kraft und entfaltet unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedstaaten. Der AI-Act soll dann grundsätzlich zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten auch in Österreich anwendbar sein. Das EU-Parlament hat maßgeblich bereits dazu beigetragen, wesentliche Schutzmechanismen bezüglich einer Diskriminierung zu etablieren. Dazu gehört beispielsweise die Implementierung von Schutzfiltern, die verhindern sollen, dass Menschen zu bloßen Objekten algorithmischer Automatisierung werden, beispielsweise im Bereich der Kreditvergabe oder Arbeitsplatzsuche. Zusätzlich sollen Qualitätsstandards des verwendeten Datenmaterials sichergestellt werden, um möglichen Diskriminierungen entgegenzuwirken. 

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Empfehlungen von EQUINET (derzeit nur in englischer Sprache verfügbar) hinweisen, die wertvolle Einblicke und Leitlinien im Umgang mit gleichbehandlungsrechtlichen Aspekten von Künstlicher Intelligenz bieten.

HinweisHinweis

In unserem nächsten Blog-Beitrag werden wir ausführlich über die aktuellen Entwicklungen des AI-Acts berichten und insbesondere darauf eingehen, was aus gleichbehandlungsrechtlicher Sicht zu beachten ist.