Präventionsmaßnahmen für sexuelle Belästigung in der Gastonomie

Gleichbehandlungsanwaltschaft erarbeitet im Zusammenarbeit mit Arbeiterkammer, Gewerkschaft vida und Wirtschaftskammer Wien Leitfaden für Gastronom:innen

Laut neuer Studie der Wirtschaftskammer Wien, Arbeiterkammer und Gewerkschaft vidabestätigten rund 70 Prozent der Angestellten im Gastronomiegewerbe innerhalb der letzten zwei Jahre sexuelle Belästigung beobachtet, erlebt oder davon erfahren zu haben.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und beim Zugang zu Gütern und Diensleistungen ist verboten. Das umfasst auch Beschäftigungsverhältnisse in der Gastronomiebranche sowie den Besuch von Lokalen durch Gäste.

Der neue Leitfaden für Gastronom:innen wurde in Zusammenarbeit von Arbeiterkammer, Gewerkschaft vida, Gleichbehandlungsanwaltschaft und Wirtschaftskammer Wien entwickelt und gibt praktische Hinweise für die Prävention von sexueller Belästigung und die Unterstützung von betroffenen Personen.