"Ich hätte mir nie gedacht, aufgrund meines Alters gekündigt zu werden."
Der Fall des Monats beschäftigt sich mit Altersdiskriminierung in der Arbeitswelt. Kann hier das Gleichbehandlungsgesetz Betroffenen im SInne der Gleichbehandlung Schutz und Hilfe bieten?
Vorfall und Beratung
Herr J ist über 60 Jahre alt. Er wurde aufgrund seines Alters in seiner ehemaligen Firma mehrmals beleidigt und letztendlich gekündigt. Wenn er in Teammeetings etwas akustisch nicht verstand, wurde von einzelnen Vorgesetzten eine Verbindung zu seinem Alter hergestellt und gefragt, ob er altersschwerhörig und für seinen Job zu alt sei.
Herr J wandte sich daher an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, um sich über mögliche rechtliche Schritte gegen seine:n Arbeitgeber:in zu informieren. Nach einem Beratungsgespräch mit einer Gleichbehandlungsanwältin entschloss er sich, einen Antrag an die Gleichbehandlungskommission zu stellen. Nach Antragseinbringung wollte er jedoch auch das direkte Gespräch zur Schlichtung mit seinem Vorgesetzten suchen.
Herr Js eigeninitiative Lösung trug Früchte. Er konnte mit dem:der Arbeitgeber:in eine einvernehmliche Lösung inklusive finanzieller Entschädigung für eine umfangreiche Weiterbildung und eine dreimonatige Freistellung ausverhandeln und zog seinen Antrag zurück.
Rechtliche und soziale Hintergründe
Wege zum Diskriminierungsausgleich
Diskriminierungen aufgrund des Alters sind in der Arbeitswelt nach dem Gleichbehandlungsgesetz verboten. Betroffene, wie Herr J, erhalten Unterstützung von Gleichbehandlungsanwält:innen um individuelle Lösungen zum Ausgleich der erfahrenen Diskriminierung zu finden. Herr Js Bewusstsein für Altersdiskriminierung war bereits hoch, als er sich an die GAW wandte. Er zeigte Eigeninitiative und nutzte die Beratung durch die Gleichbehandlungsanwältin um Klarheit darüber zu finden, welche rechtlichen Schritte er auf seinem Weg zum Diskriminierungsausgleich setzen will. Herr J entschied sich, den GBK-Antrag zurückzuziehen. Er konnte diesen jedoch bei dem Schlichtungsgespräch, das er mit seinem Vorgesetzten führte, als Druckmittel verwenden.
Jede:r kann betroffen sein
Bei Altersdiskriminierung sind stereotype Zuschreibungen zentral. Während älteren Menschen, wie Herrn J gewisse Eigenschaften zugeschrieben werden, die sie als Arbeitskraft herabsetzen oder benachteiligen, werden auch Zuschreibungen getätigt, die jüngere Menschen treffen.
Eine junge Frau, die in einer männerdominierten Branche arbeitet, schildert der GAW etwa, weniger anspruchsvolle Aufgaben als ihre männlichen und älteren Teamkollegen zu erhalten. Dies wird mit der Aussage „Das kannst du noch nicht.“ begründet.
Das Verbot der Diskriminierung auf Grund des Alters gilt für jedes Alter. Personen wegen ihres jungen Alters schlechter zu behandeln als andere, ist ebenso verboten wie eine Schlechterstellung von Personen höheren Alters gegenüber Jüngeren.
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