Allgemein Arbeitsbewertung in der Krise
Der Blog informiert Sie über Veränderung in der Arbeitswelt durch die Pandemie und ihre Auswirkungen auf Fragen der Gleichbehandlung, wie Vereinbarkeit von Arbeit und Famile oder den Gender Pay Gap.
Wie werden „systemrelevante Berufe“ bewertet?
Der Begriff „systemrelevante Berufe“ wurde in den letzten Tagen und Wochen zum geflügelten Wort. Es sind Berufe und Tätigkeiten, die wichtig sind, und jetzt, wo unsere Gesundheit gefährdet ist und die Grundbedürfnisse einer Gesellschaft abgedeckt werden müssen, rücken sie ins Scheinwerferlicht. Es ist Pflege im Spital, in Einrichtungen, zu Hause, die Kinderbetreuung und Bildung durch Lehrer:innen, der Handel mit Lebensmitteln, die Reinigung, medizinische Versorgung durch Apotheken – in all diesen Branchen sind zu einem überwiegenden Teil Frauen tätig.
Wenn wir uns die Bewertung dieser Arbeitstätigkeiten ansehen, die sich ihrer Bezahlung ausdrückt, dann zählen sie keinesfalls zur Spitze. Sie sind abgeschlagen, oft auch belächelt und werden als nicht erstrebenswert angesehen – weil sie körperlich und psychisch anstrengend sind, monoton, mit langen „untypischen“ Arbeitszeiten, und unflexibel hinsichtlich der Orte, an denen die Arbeit ausgeübt werden kann.
Als Gleichbehandlungsanwaltschaft beschäftigt uns das Thema gender-neutrale, analytische Arbeitsbewertung seit langem, da auch das Gleichbehandlungsgesetz die gleiche Entlohnung für als gleichwertig anerkannte Arbeit kennt (§ 3 Z 2 iVm § 12 Abs 2 GlBG; sowie § 11 GlBG). Um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen bei der Definition des Begriffes der „gleichwertigen Arbeit“ haben wir dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, in welchem ua zwei Verwendungsgruppen eines Kollektivvertrags untersucht wurden. Das Gutachten ist auf unserer Website zu finden.
Die gesellschaftliche Anerkennung spielt eine große Rolle in der Bewertung von Arbeit.
Für uns zeigt sich gerade jetzt deutlich, dass, wie auch im Gleichbehandlungsgesetz genannt, die Anerkennung - auch die gesellschaftliche - eine große Rolle in der Bewertung spielt. Bei genauer Betrachtung der Kollektivverträge bleiben einige Faktoren, die in typischen Männerbranchen Beachtung finden, in frauendominierten Berufen außer Betracht. Da geht es zum einen um Körperkraft in der Pflege und Kinderbetreuung - wer denkt an die Anstrengung, die damit verbunden ist, bis zu 15 nicht immer willige Kinder mehrmals am Tag auf den Wickeltisch zu hieven und dort mit der notwendigen Sensibilität zu wickeln? Oder an die psychische und physische Belastung in der Betreuung mit demenzkranken Personen in unregelmäßigen Tag- und Nachtdiensten? Wie werden Belastungen wie die Monotonie in der Reinigung und die gesundheitlichen Folgen des Kontakts mit Reinigungsmitteln bewertet – gerade wenn die Reinigung in einem Spital die einzige Möglichkeit ist, die Verbreitung von Keimen zu verhindern?
Arbeit ist ungleich auf die Geschlechter verteilt.
Doch die unterschiedliche Bewertung von „Frauen- und Männerarbeit“ ist nur Teil eines größeren Ganzen. Es hört nicht bei der ungleichen Bezahlung und damit einem horizontalen „Gender Pay Gap“ auf, sondern bringt auch andere, damit in Zusammenhang stehende gesellschaftliche Ungleichheiten zum Vorschein. Bereits in und nach der Finanzkrise von 2008 war klar, dass Männer nicht nur schneller wieder ihren Verdienst von vor der Krise erreichen, sondern dass Männer auch als „schützenswerter“ - weil Familienerhalter und besserverdienend – gesehen werden.
Geradezu ein Klassiker der geschlechterspezifisch ungleichen Verteilung und Bewertung von Arbeit betrifft die unbezahlte Sorgearbeit. Von Kinderbetreuung über Haushaltstätigkeiten sowie die Sorge um Verwandte und Gemeinde wird „Carearbeit“ in Österreich vor allem von Frauen „geschupft“. Diese Arbeit wird im Gegensatz zur Erwerbsarbeit oft nicht als „Arbeit“ gesehen und damit gesellschaftlich anders – schlechter - bewertet. Die Tatsache, dass Frauen diese unbezahlte Arbeit oftmals neben einer Erwerbsarbeit ausüben, wird unter dem Schlagwort „Vereinbarkeit“ oft als „Frauenthema“ gehandelt. Das Thema der Vereinbarkeit schillert in der Corona-Krise ebenfalls in einer neuen Dimension: Home-Office neben Home-Schooling, Home-Cooking und Home-Cleaning ist ohne partnerschaftliche, gleichberechtigte Aufteilung auch nur annähernd möglich. Alleinerzieherinnen stehen vor nie dagewesenen Herausforderungen.
Die Krise als Chance für eine Neubewertung?
Gerade in der jetzigen Phase und am Weg aus der Krise wird sich zeigen, ob die schon lange gewonnene Erkenntnis, dass vor allem Frauen gesellschaftserhaltende Berufe ausüben auch endlich in die Kollektivvertragsverhandlungen Eingang finden wird. In den vergangenen Regierungsübereinkommen ist sie nämlich bereits seit den 1990er Jahren zu finden.
Mag. Cornelia Amon-Konrath, Mag. Valerie Purth, MA