Gleichbehandlungsanwaltschaft und Klagsverband:
Eltern und pflegende Angehörige werden ab 1. November besser vor Diskriminierung geschützt
Die Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes bringt neue Diskriminierungsverbote im Zusammenhang mit Kinderbetreuungsaufgaben und der Pflege von Angehörigen, etwa bei Elternkarenz, Pflegefreistellung oder Sterbebegleitung.
Wien (OTS) - "Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen sind kein Privatvergnügen, sondern eine zentrale gesamtgesellschaftliche Verantwortung – und zwar nicht nur von Frauen! Umso wichtiger ist es, dass das Gleichbehandlungsgesetz nun explizit all jene schützt, die aufgrund von Kinderbetreuungspflichten oder Pflege in der Familie im Berufsleben diskriminiert werden, und zwar unabhängig vom Geschlecht", freut sich Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands über die mit 1. November in Kraft tretenden Änderungen des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG). Darin werden neue Diskriminierungsverbote im Zusammenhang mit Kinderbetreuungsaufgaben und der Pflege von Angehörigen normiert, etwa bei Elternkarenz, Pflegefreistellung oder Sterbebegleitung.
Betrifft jede vierte Geschlechterdiskriminierung im Berufsleben
"Gerade in der Arbeitswelt erleben häufig Frauen Diskriminierung aufgrund von privater Sorgearbeit, die unsere Gesellschaft am Laufen hält. Das zeigt sich stark in unseren Beratungsanfragen. Aber auch Männer werden diskriminiert, wenn sie Betreuungs- und Pflegearbeit übernehmen, etwa in Karenz gehen. Es ist ein wichtiger Meilenstein, dass diese unbezahlte Arbeit im Verborgenen nun im Gleichbehandlungsgesetz endlich sichtbar gemacht wird", sagt Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW), die österreichweit Menschen bei Diskriminierung berät und in Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission unterstützt.
"Unsere Beratungserfahrung zeigt, dass Diskriminierung von pflegenden Angehörigen und Menschen mit Kinderbetreuungspflichten ein zentrales Thema ist", sagt Konstatzky und verweist auf die Beratungsstatistiken der GAW. 2022 betraf fast jeder vierte Diskriminierungsfall zum Diskriminierungsgrund Geschlecht in der Arbeitswelt Themen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hier werde das GlBG also in Zukunft noch besser schützen, weil nun auch die Pflege von Angehörigen explizit angeführt wird, so Konstatzky.
Offene Forderung: Verbandsklage
"Die Rechtsprechung wird zeigen, welche Rechtslücken auch bei den neuen Diskriminierungsgründen noch geschlossen werden müssen. Die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes ist jedenfalls ein positiver Schritt in Richtung Gleichstellung der Geschlechter. Um den Diskriminierungsschutz wirkungsvoll durchzusetzen, braucht es aber auch neue Rechtsansprüche und Klagemöglichkeiten. Im Gleichbehandlungsgesetz fehlt beispielsweise die Möglichkeit zur Verbandsklage, die im Behindertengleichstellungsgesetz bereits verankert ist", so Konstatzky und Hammer unisono.