Kampf gegen Diskriminierung in Österreich: Die Gleichbehandlungsanwaltschaft feiert ihr 30-jähriges Bestehen
1991 gegründet, blickt die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) auf eine über 30-jährige Geschichte zurück. Aus diesem Anlass lud sie – pandemiebedingt verspätet – gestern zur Jubiläumsfeier ins Volkskundemuseum, wo noch bis1. Mai die Ausstellung „Jetzt im Recht! Wege zur Gleichbehandlung“ reale Diskriminierungsfälle anhand von Dokumenten, Interviews und Comics von Künstlerin Büke Schwarz beleuchtet.
Der Fall des im Februar bekannt gewordenen sogenannten „Anti-Homo-Hauses“, ein Hotel in Niederösterreich, dessen Betreiber Homosexuelle ausdrücklich nicht beherbergt, zeigt: Auch heute noch werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Aber auch Diskriminierungserfahrungen aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, des Geschlechts, Alters oder der Weltanschauung werden der GAW tagtäglich gemeldet. Sie dokumentiert Fälle von Diskriminierung nicht nur, sondern unterstützt Betroffene außerdem dabei, sich zu wehren und setzt sich als unabhängige staatliche Einrichtung fü rbessere Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung ein.
Sandra Konstatzky, Leiterin der GAW: „Wir setzen uns seit 30 Jahren für eine Gesellschaft frei von Diskriminierung ein. Unsere Aufgabe ist es, nicht nur den Betroffenen zu helfen, sondern auch präventiv dafür zu sorgen, dass Diskriminierung gar nicht erst stattfindet und wenn doch, dass Betroffene vom Gesetz geschützt werden. Im Rahmen unserer Jubiläumsausstellung möchten wir den Menschen anhand ganz unterschiedlicher Fälle vermitteln, dass alle Formen von Diskriminierung eines gemeinsam haben: Es geht immer um den Ausschluss von Menschen.“
Fälle, die keine Einzelfälle sind
„Frau T. versteht sich gut mit ihrem Arbeitskollegen Herrn E. und sie treffen sich einmal auch nach der Arbeit. Zu Beginn plaudern sie, bis sich die Situation verändert. Herr E. bedrängt Frau T. und nötigt sie zu sexuellen Handlungen. Frau T. fühlt sich nicht in der Lage, sich zu wehren. Es gelingt ihr nicht, sich aus der Situation zu befreien.“ Anhand der Darstellung von derartigen Fällen aus dem Archiv der Gleichbehandlungsanwaltschaft will die Ausstellung „Jetzt im Recht! Wege zur Gleichbehandlung“ im Wiener Volkskundemuseum ein Verständnis für die Lebenswelt der Personen vermitteln, die –aufgrund der im Gleichbehandlungsgesetz geschützten Merkmale – Diskriminierung erfahren.
Es werden aber auch andere Geschichten aus 30 Jahren GAW erzählt: Die Geschichte einer Person, die diskriminierendes Verhalten an den Tag legte, die Geschichte einer Anwältin, die sich um eine bestmögliche Lösung bemühte und die Geschichten all jener, die das Umfeld der Vorkommnisse bildeten. Kuratiert wurde die Ausstellung von Johanna Zechner, Vanessa Spanbauer und Niko Wahl. Die Zeichnungen stammen von der Comic-Künstlerin Büke Schwarz.
30 Jahre Gleichbehandlungsanwaltschaft
Als erste „Anwältin für Gleichbehandlungsfragen“ wurde 1991 Ingrid Nikolay-Leitner ernannt. Gemeinsam mit ihrem Team, bestehend aus einer Stellvertreterin und einer Assistentin, war die Anwältin zunächst dem Arbeitsministerium und dann der ersten Frauenministerin Österreichs, Johanna Dohnal, zugeordnet. Heute ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft im Bundeskanzleramt angesiedelt. Die Themen waren anfangs ausschließlich feministisch geprägt und umfassten überwiegend die schlechtere Bezahlung von Frauen. Aber auch Fälle von sexueller Belästigung in der Arbeitswelt wurden der Gleichbehandlungsanwältin regelmäßig gemeldet. 1992 wurde daher das Verbot der sexuellen Belästigung ins Gesetz aufgenommen. Mit der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) 2004 wurden die Kompetenzen der GAW maßgeblich erweitert und sie entwickelte sich zu einer umfassenden Antidiskriminierungsstelle. Zuletzt betrafen 53 Prozent der Anfragen an die GAW eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, gefolgt von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit (23Prozent).
Zur Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die GAW ist eine unabhängige staatliche Einrichtung. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags ist sie für die Beratung und Unterstützung von Personen zuständig, die sich im Sinne des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung diskriminiert fühlen – aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, Alters, ihrer sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung.